Konzept- und Bieterverfahren

Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen und geplanten Konzept- und Bieterverfahren für landeseigene Immobilien. Unser Immobilienportfolio umfasst bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie gemischt genutzte Liegenschaften in ganz Berlin. 

Im Rahmen einer transparenten und verantwortungsvollen Liegenschaftspolitik vergeben wir diese Immobilien in der Regel nicht durch Verkauf, sondern setzen vorrangig auf Erbbaurechte. Die Vergabe erfolgt überwiegend im Rahmen von Konzeptverfahren, bei denen die Qualität und Nutzung im Sinne der Berliner Stadtenwicklung im Mittelpunkt stehen. In bestimmten Fällen wenden wir auch Bieterverfahren an. 

Darüber hinaus führen wir für ausgewählte Immobilien Interessenbekundungsverfahren durch, um frühzeitig einen Eindruck von der Marktlage und dem Interesse potenzieller Nutzer:innen zu gewinnen.

Blick über die Berliner Innenstadt mit der Kuppel der Alten Stadthalle im Vordergrund und dem Roten Rathaus rechts im Bild.

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Interessen­bekundungsverfahren

Das Interessenbekundungsverfahren dient der frühzeitigen Markterkundung. Es ist ein formloses und offenes Instrument, mit dem wir das Entwicklungspotenzial einer Liegenschaft sowie das Interesse möglicher Nutzer:innen besser einschätzen können. Ziel ist es, eine fundierte Basis für die Vorbereitung eines strukturierten Vergabeverfahrens zu schaffen.

Im Vordergrund stehen dabei Interessent:innen mit tragfähigen, wirtschaftlich durchdachten und innovativen Konzepten. Oft ist das Interessenbekundungsverfahren der erste Schritt in der Entwicklung einer Immobilie – und kann zugleich zur Definition der Kriterien für ein späteres Konzeptverfahren beitragen.

Interessenbekundungsverfahren­ für gemeinnützige soziale Träger

Das Land Berlin vergibt im Rahmen von Interessebekundungsverfahren Erbbaurechte an landeseigenen, ungenutzten Einfamilienhausgrundstücken an gemeinnützige soziale Träger. Auf diesem Wege soll den Grundstücken eine gemeinwohlorientierte Nutzung zugeführt werden und eine langfristige, gemeindenahe Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf, etwa durch betreute Wohnformen, ambulante Angebote oder Beratungsleistungen erreicht werden.

Konzeptverfahren

Konzeptverfahren bieten die Chance, standortgerechte und innovative Nutzungsideen zu verwirklichen. Im Mittelpunkt stehen dabei gemeinwohlorientierte Vorhaben – zum Beispiel bezahlbarer, bedarfsgerechter Wohnraum, soziale Projekte für benachteiligte Bevölkerungsgruppen sowie vielfältige kulturelle oder gewerbliche Nutzungen mit öffentlichem Mehrwert.

Bei der Vergabe von Erbbaurechten im Rahmen dieser Verfahren zählt nicht der Höchstpreis, sondern die Qualität des Nutzungskonzepts. Die Auswahl erfolgt anhand klar definierter Kriterien, die nicht auf maximale wirtschaftliche Verwertung, sondern auf eine sozialgerechte und nachhaltige Stadtentwicklung abzielen.

Bieterverfahren

Beim Bieterverfahren steht der Marktwert im Mittelpunkt: Der Preis für eine Immobilie wird nicht festgelegt, sondern ergibt sich aus den eingereichten Angeboten der Interessent:innen. Den Zuschlag erhält in der Regel das höchste Gebot – vorausgesetzt, die Zahlungsfähigkeit der Bieterin oder des Bieters ist nachgewiesen.

Grundstücke, die im Bieterverfahren vergeben werden, veröffentlichen wir mindestens acht Wochen lang über Berliner Tageszeitungen und Online-Plattformen. Während dieser Zeit haben Interessent:innen die Möglichkeit, sich mithilfe eines Exposés und bei Besichtigungen vor Ort ein umfassendes Bild von der Immobilie zu machen. Innerhalb der Gebotsfrist können verbindliche Angebote abgegeben werden. Gehen mehrere Angebote ein, können entweder direkte Verhandlungen aufgenommen oder – bei identischen Höchstgeboten – eine zweite Bieterrunde eröffnet werden. Bis zur notariellen Beurkundung bleiben alle Gebote unverbindlich.

Grundlage für den Abschluss ist stets die Wirtschaftlichkeit für das Land Berlin. Das bedeutet: Der erzielte Preis muss mindestens dem aktuellen Verkehrswert entsprechen. Liegt ein Angebot geringfügig darunter, erhalten Bieter:innen in der Regel die Möglichkeit zur Nachbesserung.

Erbbaurecht für gewerbliche Zwecke

Berlin wächst – und mit dem Wachstum steigt die Nachfrage nach geeigneten Gewerbeflächen. Angesichts begrenzter Flächen und steigender Immobilienpreise gewinnen landeseigene Grundstücke zunehmend an Bedeutung. Im Mittelpunkt steht dabei nicht der kurzfristige Verkauf, sondern die nachhaltige Stärkung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Berlin. 

Für Unternehmen des produzierenden oder verarbeitenden Gewerbes sowie für produktionsorientierte Dienstleister bietet das Land Berlin Gewerbeflächen im Rahmen von Erbbaurechten an. Diese werden in der Regel für einen Zeitraum von 39 bis maximal 65 Jahren eingeräumt. 

Der Erbbauberechtigte errichtet und nutzt das Gebäude entsprechend der vertraglich festgelegten Nutzung und zahlt dafür einen jährlichen Erbbauzins, der sich am Verkehrswert des Grundstücks orientiert. 

Das Erbbaurecht bietet unter anderem Vorteile wie Eigentum an der errichteten Immobilie, geringeren Kapitalbedarf, Finanzierungsmöglichkeiten über Grundpfandrechte sowie steuerliche Effekte.

Unsere Verfahren im Überblick

Bieterverfahren

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  • Laufend

    Pariser Straße 55, 12623 Berlin

    Das Erholungsgrundstück in Mahlsdorf (454 m²) liegt direkt am Kaulsdorfer See und vereint beste Erreichbarkeit mit naturnaher Idylle. Trotz der Kreuzungslage öffnet sich gegenüber eine grüne, ruhige Landschaft – perfekt für Sommerfeeling. Hier lässt sich mit Gestaltungsfreiheit (keine kleingärtnerischen Vorgaben) ein individueller Rückzugsort schaffen: ob Grillabende, Pool oder Holzbungalow. Ideal für alle, die ihren Sommer flexibel und naturnah genießen möchten.