Konzept- und Bieterverfahren

Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen und geplanten Konzept- und Bieterverfahren für landeseigene Immobilien. Unser Immobilienportfolio umfasst bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie gemischt genutzte Liegenschaften in ganz Berlin.

Im Rahmen einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Liegenschaftspolitik vergeben wir diese Immobilien in der Regel nicht durch Verkauf, sondern setzen vorrangig auf Erbbaurechte. Die Vergabe erfolgt überwiegend im Rahmen von Konzeptverfahren, bei denen die Qualität und Nachhaltigkeit der Nutzung im Mittelpunkt stehen. Einen umfassenden Überblick über das zugänglichere Konzeptverfahren ohne Entwurfsbewertung erhalten Sie in unserem Flyer. In bestimmten Fällen wenden wir auch Bieterverfahren an.

Darüber hinaus führen wir für ausgewählte Immobilien Interessenbekundungsverfahren durch, um frühzeitig einen Eindruck von der Marktlage und dem Interesse potenzieller Nutzer:innen zu gewinnen.

Hier erfahren Sie, welche Verfahren aktuell laufen, welche in Planung sind und wie Sie sich daran beteiligen können. Melden Sie sich gern für unseren Verteiler an, um stets über neue Konzept-, Bieter- und Interessenbekundungsverfahren informiert zu sein. Jetzt anmelden!

Konzeptverfahren

Konzeptverfahren bieten die Chance, standortgerechte und innovative Nutzungsideen zu verwirklichen. Im Mittelpunkt stehen dabei gemeinwohlorientierte Vorhaben – zum Beispiel bezahlbarer, bedarfsgerechter Wohnraum, soziale Projekte für benachteiligte Bevölkerungsgruppen sowie vielfältige kulturelle oder gewerbliche Nutzungen mit öffentlichem Mehrwert.

Bei der Vergabe von Erbbaurechten im Rahmen dieser Verfahren zählt nicht der Höchstpreis, sondern die Qualität des Nutzungskonzepts. Die Auswahl erfolgt anhand klar definierter Kriterien, die nicht auf maximale wirtschaftliche Verwertung, sondern auf eine sozialgerechte und nachhaltige Stadtentwicklung abzielen.

Aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Konzeptverfahren finden Sie hier!

Bieterverfahren

Beim Bieterverfahren steht der Marktwert im Mittelpunkt: Der Preis für eine Immobilie wird nicht festgelegt, sondern ergibt sich aus den eingereichten Angeboten der Interessent:innen. Den Zuschlag erhält in der Regel das höchste Gebot – vorausgesetzt, die Zahlungsfähigkeit der Bieterin oder des Bieters ist nachgewiesen.

Grundstücke, die im Bieterverfahren vergeben werden, veröffentlichen wir mindestens acht Wochen lang über Berliner Tageszeitungen und Online-Plattformen. Während dieser Zeit haben Interessent:innen die Möglichkeit, sich mithilfe eines Exposés und bei Besichtigungen vor Ort ein umfassendes Bild von der Immobilie zu machen. Innerhalb der Gebotsfrist können verbindliche Angebote abgegeben werden. Gehen mehrere Angebote ein, können entweder direkte Verhandlungen aufgenommen oder – bei identischen Höchstgeboten – eine zweite Bieterrunde eröffnet werden. Bis zur notariellen Beurkundung bleiben alle Gebote unverbindlich.

Grundlage für den Abschluss ist stets die Wirtschaftlichkeit für das Land Berlin. Das bedeutet: Der erzielte Preis muss mindestens dem aktuellen Verkehrswert entsprechen. Liegt ein Angebot geringfügig darunter, erhalten Bieter:innen in der Regel die Möglichkeit zur Nachbesserung.

Weitere Informationen zum Ablauf des Bieterverfahrens finden Sie hier!

Interessen­bekundungsverfahren

Das Interessenbekundungsverfahren dient der frühzeitigen Markterkundung. Es ist ein formloses und offenes Instrument, mit dem wir das Entwicklungspotenzial einer Liegenschaft sowie das Interesse möglicher Nutzer:innen besser einschätzen können. Ziel ist es, eine fundierte Basis für die Vorbereitung eines strukturierten Vergabeverfahrens zu schaffen.

Im Vordergrund stehen dabei Interessent:innen mit tragfähigen, wirtschaftlich durchdachten und innovativen Konzepten. Oft ist das Interessenbekundungsverfahren der erste entscheidende Schritt in der Entwicklung einer Immobilie – und kann zugleich zur Definition der Kriterien für ein späteres Konzeptverfahren beitragen.

Interessenbekundungsverfahren für gemeinnützige soziale Träger

Das Land Berlin vergibt im Rahmen von Interessenbekundungsverfahren Erbbaurechte für landeseigene, ungenutzte Einfamilienhausgrundstücke an gemeinnützige soziale Träger. Ziel ist es, die Grundstücke einer gemeinwohlorientierten Nutzung zuzuführen, die sich in die Nachbarschaft integriert.

Die Verfahren richten sich ausschließlich an als gemeinnützig anerkannte soziale Träger. Die Grundstücke sind in der Regel nicht größer als 1.000 m² und nach geltendem Planungsrecht für Einfamilienhäuser vorgesehen. Sie sollen vor allem der langfristigen, gemeindenahen Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf dienen, etwa durch betreute Wohnformen, ambulante Angebote oder Beratungsleistungen.

Die Bewerbung erfolgt über die auf der BIM-Homepage bereitgestellten Interessenbekundungsformulare und ist ausschließlich elektronisch einzureichen. Ein Träger kann sich für maximal fünf Grundstücke bewerben und dabei bis zu zwei Grundstücke erhalten.

Die eingereichten Konzepte werden durch einen Fachbeirat bewertet. Entscheidende Kriterien sind die Konzeptqualität, die Einbindung in den Sozialraum, eine plausible Finanzierung sowie ein zeitlicher Realisierungsplan. Auf dieser Grundlage erfolgt die Empfehlung zur Direktvergabe und anschließend der Abschluss des Erbbaurechtsvertrags.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Flyer zum Thema Erbbaurecht für sozial gemeinnützige Träger.

Antworten auf die wichtigsten Fragen – in diesem Dokument kompakt für Sie aufbereitet.

Erbbaurecht für gewerbliche Zwecke

Berlin wächst – und mit dem Wachstum steigt die Nachfrage nach geeigneten Gewerbeflächen. Angesichts begrenzter Flächen und steigender Immobilienpreise gewinnen landeseigene Grundstücke zunehmend an Bedeutung. Im Mittelpunkt steht dabei nicht der kurzfristige Verkauf, sondern die nachhaltige Stärkung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Berlin. 

Für Unternehmen des produzierenden oder verarbeitenden Gewerbes sowie für produktionsorientierte Dienstleister bietet das Land Berlin Gewerbeflächen im Rahmen von Erbbaurechten an. Diese werden in der Regel für einen Zeitraum von 39 bis maximal 65 Jahren eingeräumt. 

Der Erbbauberechtigte errichtet und nutzt das Gebäude entsprechend der vertraglich festgelegten Nutzung und zahlt dafür einen jährlichen Erbbauzins, der sich am Verkehrswert des Grundstücks orientiert. 

Das Erbbaurecht bietet unter anderem Vorteile wie Eigentum an der errichteten Immobilie, geringeren Kapitalbedarf, Finanzierungsmöglichkeiten über Grundpfandrechte sowie steuerliche Effekte. 

Mehr Informationen finden Sie in unserem Flyer zum Thema Erbbaurecht für gewerbliche Zwecke.

Unsere Verfahren im Überblick