Zwei Personen sitzen an einem Tisch in einem modernen Büro und führen ein Gespräch. Der Mann auf der linken Seite gestikuliert, während er spricht, und die Frau auf der rechten Seite hört zu.

Verhaltenskodex der BIM

Vertrauen ist die Basis unserer Arbeit. Es kann nur dort wachsen, wo gegenseitiger Respekt, Fairness, Transparenz, Loyalität und Engagement gepflegt und geschätzt werden. Diese Werte sind die Grundlage unserer Unternehmenskultur.

Die Geschäftsführung der BIM sieht in Compliance-Verstößen, insbesondere im Bereich der Korruption, ein Risiko für das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität des Gemeinwesens im Allgemeinen und der BIM im Besonderen und setzt sich für wirksame Maßnahmen zur Sicherstellung eines gesetzes- und regelkonformen Verhaltens aller Mitarbeitenden ein.

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und unternehmensinterner Regeln ist für uns unverzichtbar. Das, was wir selbst leben, erwarten wir auch von unseren Geschäftspartner:innen: den Respekt vor der Rechtstreue und Integrität des anderen.

Wir stehen für einen fairen Umgang mit unseren Geschäftspartner:innen und Kund:innen. Das bedeutet faire Vertrags- und Vergabebedingungen, ein gutes Preis-Leistungsverhältnis, eine transparente Gestaltung unserer Preise und Immobilienangebote, sowie Vergabeverfahren, die den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Soweit die rechtlichen Vorgaben (insbesondere der Datenschutz) es uns gestatten, haben wir strukturelle, organisatorische und regulative Maßnahmen getroffen, damit Entscheidungsprozesse und ihre Ergebnisse jederzeit transparent und überprüfbar sind.

Loyalität ist ein Verhältnis auf Gegenseitigkeit und bedeutet vor allem, die Unternehmensinteressen zu wahren und mit Geschäftsdaten, ob den eigenen oder den unserer Kund:innen, Geschäftspartner:innen oder Mitarbeiter:innen stets sorgfältig, diskret und verschwiegen umzugehen. Dasselbe erwarten wir von unseren Geschäftspartner:innen. Wir bieten unseren Mitarbeiter:innen sichere und attraktive Arbeitsplätze und fördern ihre Kreativität im Interesse unseres Unternehmens. Wir erwarten, dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für die BIM Interessenkonflikte vermeiden und sollten sie unvermeidlich sein, diese frühzeitig offenlegen.

Unsere Mitarbeiter:innen begegnen Kund:innen und Geschäftspartner:innen stets höflich, aufmerksam und unvoreingenommen. Zuwendungen Dritter an unsere Mitarbeiter:innen sind nur in den sehr engen Grenzen der Sozialadäquanz gestattet. Wenn ein:e Mitarbeiter:in also ein Sachgeschenk zurückweist oder eine Einladung nicht annimmt, dann ist er oder sie durch den Verhaltenskodex dazu verpflichtet und wir bitten unsere Kund:innen und Geschäftspartner:innen, das zu respektieren. Die Vergabe und Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden usw. unterliegt klaren Regeln. Entscheidungen hierzu werden von der Geschäftsleitung getroffen und die Vorgänge transparent gemacht.

Menschenrechte und Lieferketten 

Die Achtung der geltenden Gesetze und Regeln sowie sozialen und umweltbezogenen Werte ist zentraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur und Leitbild für die nachhaltige Unternehmensführung und wird von allen Mitarbeitenden der BIM vorgelebt.

Die BIM bekennt sich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte und richtet ihr unternehmerisches Handeln nach international gültigen Standards und Richtlinien aus.

Zur Grundsatzerklärung

Das gleiche Verhalten erwarten wir von unseren Lieferant:innen und verpflichten diese entsprechend. 

Zum Verhaltenskodex

Um unserer Verantwortung gerecht zu werden, setzt sich die BIM regelmäßig und anlassbezogen mit der Risikolage im eigenen Unternehmen und in der Lieferkette auseinander, setzt risikosteuernde Maßnahmen um und kontrolliert deren Wirksamkeit. 

Der Menschenrechtsbeauftragte der BIM überwacht das Risikomanagement nach LkSG und erstattet der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat der BIM regelmäßig Bericht.

Hinweisgebersystem

Die BIM als landeseigenes Unternehmen setzt sich in allen Belangen entschieden für ein gesetzeskonformes, sozialgerechtes und nachhaltiges Verhalten aller Mitarbeitenden, Auftragnehmer, Lieferanten und Nachunternehmer ein. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer Mitarbeitenden, Auftragnehmer, Lieferanten und Nachunternehmer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Zu diesem Zweck betreibt die BIM ein Hinweisgebersystem mit verschiedensten Meldekanälen.

Wichtiger Bestandteil dieses Hinweisgebersystems ist die Möglichkeit einer vollständig anonymen Abgabe von Hinweisen über diese Plattform. Hier können Sie Verstöße, die beispielsweise straf- oder bußgeldbewehrt sind, vollständig anonym melden. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um die Identität anonymer Hinweisgeber:innen zu ermitteln.

Sie können Informationen zu Gesetzes- und Regelverstößen sowie zu unethischem Verhalten unserer Mitarbeitenden, Auftragnehmer, Lieferanten und Nachunternehmer einreichen.

Auf dieser Seite können Sie eine neue, sichere Meldung erstellen oder eine bestehende Meldung weiterverfolgen.

Das weitere Beobachten Ihrer Meldung kann aus verschiedenen Gründen relevant sein:

  1. Sie können den Status Ihrer Meldung einsehen, um zu prüfen, ob Maßnahmen ergriffen werden.
  2. Sie können die Meldung um weitere Informationen ergänzen.
  3. Möglicherweise haben wir Rückfragen an Sie oder wir benötigen zusätzliche Informationen, um dem Sachverhalt nachgehen zu können.

Sämtliche Informationen werden vertraulich behandelt und entsprechend geschützt. Alle Meldungen werden systematisch und gründlich geprüft. Für Betroffene solcher Prüfungen gilt die Unschuldsvermutung, bis ein Verstoß nachgewiesen werden kann.

Ombudspersonen

Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH will Korruption schon im Vorfeld verhindern. Dafür haben wir im Mai 2007 die Funktion einer Ombudsperson eingerichtet. Die Position wird von Frau Dr. Stefanie Lejeune und ergänzend durch ihren Stellvertreter Dr. Gerhard Michael bekleidet. Somit können sich sowohl Mitarbeiter:innen der BIM als auch Kund:innen und Lieferant:innen an die erfahrenen Ombudspersonen wenden.

Als Ombudspersonen und Rechtsanwälte unterliegen Dr. Lejeune und Dr. Michael der Schweigepflicht. Sie werden Informationen nur dann an die Geschäftsleitung der BIM weitergeben, wenn ihnen dies durch die Offenbarenden gestattet wird. Die Anonymität ist damit gewährleistet, niemand muss befürchten, durch Äußerungen eines Verdachts berufliche oder persönliche Nachteile zu erleiden.

Ihre Ansprechpartner:innen

Paul Linneman
Leiter Governance, Risk & Compliance
Alexanderstraße 3
+49 30 90166 1451
Dr. Stefanie Lejeune
Göhmann Rechtsanwälte
Tauentzienstraße 11 Europacenter
10789 Berlin
+49 30 25797 5000
Paul Richter
Menschenrechtsbeauftragter
Alexanderstraße 3
+49 30 90166 1826