Energie sparen und klimaneutrales Berlin 2045
Energetische Maßnahmen sind ein wichtiger und notwendiger Bestandteil innerhalb der Gebäudebewirtschaftung. Die Einsparpotentiale im Gebäudebestand der BIM zu identifizieren und voll auszuschöpfen ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit. Die Maßnahmen reichen dabei vom geringinvasiven Einsatz von LED-Beleuchtung bis zur Erneuerung von gesamten Heizungssystemen. Der Einsatz regenerativer Energien spielt dabei eine immer wichtigere Rolle.
Die BIM strebt eine möglichst CO2-neutrale Energieversorgung für die von ihr betreuten Liegenschaften an, um die klimapolitischen Ziele der Stadt bis 2045 zu erreichen.
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Im Bereich LED-Umrüstung hat die ehemalige Tochter der BIM, die B.E.M. GmbH, bis Ende 2020 drei großflächige Roll-Out in Oberstufenzentren, Polizei, Feuerwehr sowie in zwei Verwaltungsliegenschaften durchgeführt. Dabei wurden herkömmliche Beleuchtungsmittel durch moderne LED ersetzt. Im Ergebnis wurde der jährliche Stromverbrauch um 8.971 MWh und die damit verbundenen CO₂-Emissionen um 5.087 Tonnen gesenkt. Ende 2020 wurde ein Rahmenvertrag über die zusätzliche Umrüstung in ca. 150 landeseigenen Liegenschaften mit einem Gesamtvolumen von 12,5 Mio. Euro geschlossen. Bis Ende 2023 sollen dadurch auf rd. 2,4 Mio. m² Gebäudefläche rd. 350.000 Leuchtmittel durch energiesparende LED-Leuchtmittel substituiert werden. Nach abgeschlossener Umrüstung werden jährlich weitere 15 Mio. Kilowattstunden Energie, somit 8.500 Tonnen CO₂ eingespart, was jährlich eine Verringerung der Energiekosten von 3 Mio. Euro bedeutet.
Die Projektentwicklung wurde durch das Europäische Finanzierungsinstrument für nachhaltige Energieprojekte von Städten und Regionen (ELENA) gefördert. Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) fördert bis Juni 2023 anteilig die Investitionskosten des Projektes. Die praktische Umsetzung des Projektes ist derzeit laufend: Den Anfang machten 2021 die Schul- und Polizeigebäude. 2022 folgten Feuerwachen, Gerichte, Justizvollzugsanstalten und Kulturgebäude. Die Gebäude der Senatsverwaltungen sowie deren nachgeordnete Behörden und Unterbringungen für geflüchtete Menschen werden in 2023 umgerüstet.
In der Summe werden bis 2024 alle relevanten SILB-Liegenschaften über LED-Beleuchtung verfügen und damit insgesamt 13.500 Tonnen CO₂ pro Jahr einsparen.
Dezentrale Photovoltaik-Anlagen spielen für die Dekarbonisierung der von der BIM bewirtschafteten Gebäude eine zunehmend bedeutende Rolle, da sich die vor Ort gewonnene elektrische Energie über ein lokales Energiemanagement auch für die Wärmebereitstellung über Wärmepumpen sowie das Laden elektrischer Fahrzeuge nutzen lässt. Das im August 2021 novellierte Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) nimmt diese Entwicklung auf und legt fest, dass auf Dächern öffentlicher Gebäude bis zum 31. Dezember 2024 Solaranlagen auf der gesamten technisch nutzbaren Dachfläche zu errichten sind.
Die BIM war in den letzten Jahren bereits Vorreiterin und hat über 153 Dächer der SILB-Liegenschaften mit Photovoltaik-Anlagen belegt. Weitere Projektentwicklungen sind bereits in Arbeit und erfolgen in enger Kooperation mit den Berliner Stadtwerken. Die von den Stadtwerken schlüsselfertig errichteten Anlagen werden von der BIM gepachtet. Die vor Ort erzeugte Energie ist dabei günstiger als der Strombezug über das Stromnetz und entlastet dieses zusätzlich.
Um breiter aufgestellt zu sein wird die BIM bei Dachsanierungen sowie im Rahmen eigener Projekte zusätzlich ebenfalls Dächer mit Photovoltaik-Anlagen belegen.
Das hohe Tempo technologischer Innovationen und die Kostenentwicklung im Bereich Photovoltaik und Energiespeicherung macht die dezentrale Erzeugung und Nutzung von Solarstrom für die BIM zusätzlich attraktiv. Auch die Erweiterung der Systeme um Stromspeicher werden in die Projektentwicklung einbezogen.
Neben den klassischen aufgeständerten PV-Anlagen sollen zukünftig auch andere Technologien Verwendung finden, wie bspw. Solarfolien oder Dachziegel mit integrierten Solarzellen. Dies geschieht vor allem vor dem Hintergrund der komplexen Anforderungen des Denkmalschutzes oder wenn die vorliegende Statik eine klassische „Aufdachanlage“ nicht zulässt.
Moderne Heizsysteme
Es ist eine große Herausforderung die Wärmeversorgung der Bestandsgebäude des Landes Berlin fossilfrei zu gestalten. Eine große strategische Rolle spielt hierbei die Elektrifizierung der Wärmeversorgung mithilfe von Wärmepumpen, die meist zusammen mit herkömmlichen Erdgaskesseln (bivalenter Betrieb) einen großen Teil der benötigten Wärme bereitstellen könnten.
Warum ist der Einsatz von strombetriebenen Wärmepumpen vorteilhaft?
Um 3 kWh Wärme bereitzustellen, benötigen Wärmepumpen durchschnittlich 1 kWh Strom. Strom kann leichter erneuerbar bereitgestellt werden als Heizenergie, die meist aus fossilen Verbrennungsprozessen stammt. Durch zusätzliche Strom- oder Wärmespeicher werden Wärmepumpen zu flexibel einsetzbaren Verbrauchern, die zur Netzstabilisierung beitragen.
Durch den Einsatz strombetriebener Wärmepumpen lässt sich der Erdgasbezug der Liegenschaften reduzieren oder im besten Fall vermeiden – das ist ein Ziel der BIM.
Je besser der Sanierungsstand der Gebäude ist, desto mehr Wärme kann über die Wärmepumpe bereitgestellt werden. Aufgrund des hohen Sanierungsbedarfes und einer teilweise zeitlich versetzten Sanierung wird ein flächendeckender monovalenter Betrieb (die Wärmepumpe ist das einzige Heizungssystem) von Wärmepumpen nicht zeitnah erfolgen können. Bei zunehmender Sanierungstiefe kann das Verhältnis der Wärmeversorgung, Anteil Wärmepumpe zu Anteil Erdgaskessel, jedoch sukzessiv angepasst werden, sodass der Erdgaskessel nur so wenig wie nötig in Betrieb sein muss.
Der Strom für die Wärmepumpen wird, getrieben durch den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf unseren Dächern sowie durch den Bezug von Ökostrom, zu einem hohen Maß regenerativ und somit CO2-neutral sein.
Wo setzen wir Wärmepumpen ein?
In Gebäuden, die…
- neu geplant werden und somit die baulichen Voraussetzungen erfüllen, um den Einsatz einer Wärmepumpe technisch und wirtschaftlich sinnvoll darzustellen
- in Bestandsgebäuden, die noch nicht die nötige Sanierungstiefe erreicht haben, aber bereits durch geringinvestive Maßnahmen soweit ertüchtigt wurden, dass die technischen Voraussetzungen für den Betrieb einer Wärmepumpe an einem Großteil der Heiztage gegeben ist.
Blockheizkraftwerke (BHKW)
Die BIM ist aktuell Betreiberin von 22 BHKW mit einer elektrischen Leistung von 1.525 kW. Weitere sechs BHKW mit einer elektrischen Leistung von 840 kW, die von BIM-Partner:innen betrieben werden, produzieren Strom und Wärme zum Verbrauch in den von der BIM betreuten Liegenschaften. Da die nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung arbeitenden BHKW einen deutlich höheren Wirkungsgrad haben als die alternative separate Beschaffung von Wärme und Strom, ergibt sich aus dem Betrieb von BHKW eine CO2-Einsparung. Allerdings wird die zunehmend notwendige Dekarbonisierung der allgemeinen Stromproduktion dazu führen, dass die gasbetriebenen BHKW in den 2030er Jahren sukzessive außer Betrieb gehen.
Intracting Projekte
(ganzheitliche energetische Modernisierung großer Liegenschaften)
Die Energiesparmaßnahmen werden bei einem Intracting Projekt durch eine einmalige Finanzierung umgesetzt. Im Gegensatz zu Contracting-Modellen verbleiben beim Intracting die erzielten Energiekosteneinsparungen im Landeshaushalt, aus denen dann weitere Energiesparprojekte realisiert werden können. Für Planungsleistungen werden teilweise externe Büros beauftragt, zunehmend werden die Leistungen jedoch mit eigenem Personal erbracht. Die Bauausführung erfolgt grundsätzlich durch entsprechende Fachunternehmen.
Energetische Analysen
Im Rahmen einer energetischen Analyse werden komplexe Systemen der Energieversorgungs- und Gebäudetechnik einer Liegenschaft untersucht und mögliche Energieeinsparpotentiale ermittelt. Anschließend wird ein Bericht mit einem energetischen Maßnahmenkatalog erstellt. Dieser beinhaltet neben den durchzuführenden Maßnahmen, die möglichen Einsparpotentiale, die notwendigen Investitionskosten sowie Refinanzierungszeiträume. Diese Leistung wird durch die BIM erbracht.
Ertüchtigung von Lüftungs- und Kühlaggregaten
Raumlufttechnik (RLT) dient dazu das Raumklima zu regulieren. Neben dem reinen Lüften gehören auch das Heizen, Kühlen, Be- und Entfeuchten zu den Aufgaben. Das Ziel ist es den Energieverbrauch dieser Anlagen zu senken und dabei den Komfort der Nutzer:innen aufrecht zu erhalten.
Auf folgende grundlegende Maßnahmen lassen sich die Tätigkeiten zusammenfassen:
- Abschaltung nicht mehr benötigter Anlagen
- Neudimensionierung bei Nutzungsänderung der Räume
- Ersatz vorhandener Anlagen mit energieeffizienteren Motoren
- Nachrüstung von Wärmerückgewinnungssystemen
- Umsetzung bedarfsgerechter Lüftung über Raumsensoren
Energetisches Controlling
Die BIM übernimmt das energetische Controlling der SILB Liegenschaften. Im Ergebnis soll das Energieverbrauchsniveau auf einem geringen Level gehalten und durch geeignete Effizienzmaßnahmen weiter gesenkt werden. Durch den Einsatz bzw. die Erweiterung von MSR-Technik / Gebäudeleittechnik (GLT) verbunden mit einer Cloudtechnologie soll sich die Möglichkeit eines umfangreichen Verbrauchsmonitorings und –controllings ergeben. Hieraus können Ineffizienzen sowie Einsparpotenziale identifiziert werden. Weiterhin kann zeitnah auf Störungen und Defekte reagiert und Instandhaltungsmaßnahmen eingeleitet werden, bevor Komforteinbußen für Nutzer:innen überhaupt erst entstehen. Mit den zusätzlich gewonnenen Daten lassen sich darüber hinaus tiefgreifende Gebäudeanalysen beispielsweise hinsichtlich eines zukünftigen Wärmepumpeneinsatzes durchführen, um den Berliner Gebäudebestand weiter zu dekarbonisieren.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Bei unserer Arbeit im Bereich des Energiemanagements stützen wir uns auf das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Das EEWärmeG regelt die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden. Für Neubauten gilt demnach, dass ein Teil ihres Wärme- und Kältebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Auch in allen öffentlichen Gebäuden, die grundlegend renoviert werden, muss die Wärme- und Kälteversorgung anteilig auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Dies gilt sowohl für Gebäude, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, als auch für Gebäude, die die öffentliche Hand ab dem 1. Mai 2011 anmietet. Welche erneuerbare(n) Energie(n) genutzt werden soll(en), kann der/die Eigentümer:in gemäß den im EEWärmeG möglichen Alternativen auswählen. Wichtig ist, dass ein festgelegter Prozentsatz der benötigten Wärme bzw. Kälte mit der jeweiligen Energie erzeugt wird. Der Prozentsatz ist abhängig von der Form der Energieerzeugung. Wer keine erneuerbaren Energien nutzen kann bzw. möchte, darf aus verschiedenen so genannten Ersatzmaßnahmen wählen.
Energieverbrauch SILB
Die BIM betreibt eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude, die natürlich auch Energieverbrauch verursachen. Im Rahmen des Energiemanagements wird dieser Energieverbrauch ausgewertet und gemäß Berliner Energiewendegesetz jährlich veröffentlicht.
Nicht jedes Objekt hat eine eigene Versorgung und damit einen separaten Wärme- oder Stromverbrauchszähler. In der Übersicht kann daher für einzelne Liegenschaften kein oder nur ein anteiliger Verbrauch ausgewiesen sein. Andere Liegenschaften können zusätzlich den (anteiligen) Wärme- oder Stromverbrauch benachbarter Objekte enthalten.
Zudem wurde in Einzelfällen eine flächenbezogene Aufteilung des abgerechneten Gesamtverbrauchs vorgenommen. Die spezifischen Randbedingungen einzelner Objekte bleiben hierbei unberücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben sonstige temporäre Sondereffekte (wie z.B. die eingeschränkte Nutzung einer Liegenschaft im Zuge einer Sanierung).
Die Verbrauchsdaten entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand und können sich in Einzelfällen (z.B. durch nachträgliche Abrechnungskorrekturen der Versorger:innen) noch ändern.
Zu den Verbrauchsberichten
Energetischer Sanierungsfahrplan für öffentliche Gebäude
Gemäß Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) wird eine umfassende Sanierung der öffentlichen Gebäude des Landes Berlin bis zum Jahr 2045 angestrebt. Die BIM war verpflichtet, einen Fahrplan für die Sanierung aller Gebäude des SILB mit einer Nettogrundfläche von mehr als 250 qm zu erstellen und bis Ende 2019 vorzulegen. Ziel ist die Erreichung eines weitestgehend klimaneutralen Gebäudebestandes. Als Zwischenziel sollen die Endenergieverbräuche der Gebäude gemäß den Vorgaben aus dem EWG Bln gegenüber dem Basisjahr 2010 bis 2030 um mindestens 20% reduziert werden. Langfristiges Ziel ist eine Primärenergieeinsparung von mindestens 80% bis 2045 gegenüber 2010. Zur Zielerreichung müssen umfängliche energetische Sanierungsmaßnahmen im SILB durchgeführt werden.
Der Sanierungsfahrplan stellt eine aus heutiger Sicht sinnvolle Reihenfolge dar, auf deren Basis dann in weiteren Schritten für die einzelnen Segmente des SILB gebäude- bzw. liegenschaftsbezogene Sanierungskonzepte erarbeitet, im Anschluss konkrete Planungen vorgenommen und darauf aufbauend die Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Ziel der Sanierungsmaßnahmen ist es, die Klimaschutzziele zu erreichen sowie den vorhandenen Sanierungsstau abzubauen.