

Energie sparen
Energetische Maßnahmen sind ein wichtiger und notwendiger Bestandteil innerhalb der Gebäudebewirtschaftung. Deshalb sorgt das Team Energie- und Umweltmanagement bei der BIM dafür, das Energiesparpotenzial im Gebäudebestand der BIM zu erkennen und voll auszuschöpfen. Die Maßnahmen reichen dabei vom Einsatz von LED-Beleuchtung bis zur Erneuerung von Heizungsanlagen. Auch regenerative Energien wie etwa Solaranlagen werden berücksichtigt.
Zentrales Ziel der energetischen Maßnahmen ist der effiziente Energieeinsatz in allen Gebäuden und Anlagen der BIM. Kosten und Energieverbrauch zu senken und gleichzeitig den Komfort für die Mieter:innen aufrechtzuerhalten, sind dabei stets der Anspruch. Ziel ist es, die CO2-Emissionen nachhaltig zu senken. Dafür werden im Team Energie- und Umweltmanagement unterschiedlicher Methoden und Werkzeuge verwendet.
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LED-Technologie
13 Gebäude und drei Außenanlagen des SILB erstrahlen ab 2014 in neuem, energiesparendem Licht. So rüstet die BIM die Innenbeleuchtung in 13 Gebäuden von Polizei und Feuerwehr, Oberstufenzentren und kulturellen Einrichtungen auf modernste LED-Technologie um, darunter das Herrenhaus der Domäne Dahlem.
Dadurch wird der Stromverbrauch über alle Objekte um 590 MWh pro Jahr gesenkt. Diese Reduzierung wird zum einen bereits durch den Austausch der Leuchten erreicht und zum anderen durch den zusätzlichen Einsatz von Regelungssystemen wie Tageslicht- und Präsenzsteuerung. Die Betriebskosten sinken für die betreffenden Gebäude so um jährlich 124.000 €, die CO2-Emissionen voraussichtlich um 338 Tonnen pro Jahr. Das Förderprojekt wird bei einer Gesamtinvestition von 1,15 Mio. € mit 458.000 € aus der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU unterstützt. Dies entspricht einer Förderquote von 40 %.
In einem zweiten Förderprojekt werden zusätzlich die Außenanlagen von zwei Polizeiliegenschaften und einem Oberstufenzentrum auf LED umgerüstet. Der Stromverbrauch in allen drei Objekten wird so um jährlich 70 MWh gesenkt, das bedeutet eine Einsparung bei den Betriebskosten von insgesamt 14.000 € pro Jahr. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz wird eine Senkung der CO2-Emission von 41 Tonnen pro Jahr prognostiziert. Bei einer Gesamtinvestition von 116.000 € werden Fördermittel von 23.000 € aus der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU bereitgestellt. Dies entspricht einer Förderquote von 20 %. Der Projektträger Jülich betreut das Förderprogramm im Auftrag des BMU. Beide Projekte wurden im Jahr 2014 geplant und umgesetzt.

Photovoltaik und Solarthermie
Regenerative Energien senken den CO2-Ausstoß und bieten zudem Versorgungssicherheit. Die BIM prüft deshalb den Einsatz von Photovoltaik und Solarthermie für ihr gesamtes Portfolio.
Im Bestand der BIM erbringen derzeit insgesamt 138 Photovoltaik-Anlagen mit über 14,1 MWp eine Leistung von ca. 12.720 MWh und erzeugen so pro Jahr Solarstrom für rund 3.634 Drei-Personenhaushalte in Berlin. Gleichzeitig sparen sie durch die Erzeugung von Solarstrom ca. 7.455 Tonnen CO2 pro Jahr ein.
Vorbildfunktion übernimmt u. a. das Berliner Rathaus, auf dessen Dach im Juni 2010 eine Anlage mit einer Spitzenleistung von 38,4 kWp errichtet wurde. 160 Solarmodule sparen hier jedes Jahr ca. 21 Tonnen CO2.
Eine der größten Photovoltaik-Anlagen Berlins steht auf einem Polizeigelände in der Spandauer Radelandstraße. Dort bieten 3.700 Solarmodule auf 7.200 m2 Carport-Dachfläche Platz für über 500 Fahrzeuge. Das Solarkraftwerk produziert mit einer Gesamtleistung von 998 kWp pro Jahr Strom für rund 270 Drei-Personen-Haushalte.
Sieben Solarthermieanlagen hat die BIM zu dem Zweck installiert, die Energie der Sonne zur Erwärmung von Trinkwasser oder sogar zur Unterstützung der Heizungsanlage zu nutzen. Besonders sinnvoll sind diese Anlagen auf Gebäuden mit einem hohen Warmwasserbedarf, also zum Beispiel für Feuerwehrwachen, in denen häufig geduscht wird.
Berliner Energiepartnerschaft
Die Berliner Energiesparpartnerschaften sind ein Modell für effizientes Energiespar- oder Performance-Contracting. Sie wurden in Berlin entwickelt und dienen dazu, Energie einzusparen und somit klima- und energiepolitische Ziele zu erreichen. In diesem Rahmen werden mehrere Liegenschaften zu Energiesparpools zusammengefasst. Innerhalb dieser Pools werden Energiesparmaßnahmen vorgenommen, deren Finanzierung, Planung, Umsetzung und Betreuung ein externes Dienstleistunsunternehmen übernimmt. Dieses garantiert eine vertraglich festgelegte Energie- bzw. Kosteneinsparung, die zum größten Teil zur Refinanzierung der von dienstleistungsseite getätigten Investitionen benötigt werden. Der öffentliche Auftraggeber wird zu einem vereinbarten Prozentsatz an den Einsparungen beteiligt.

Kraft-Wärme-Kopplung
Nachhaltige Entwicklung bedeutet für die BIM auch die Prüfung einer dezentralen Energieversorgung im Rahmen von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK). Die ersten Ergebnisse konnten hier bereits erzielt werden. Derzeit befinden sich in den SILB-Liegenschaften bereits 19 Blockheizkraftwerke (BHKW).
Mini-Blockheizkraftwerk
Im Rahmen des Umweltentlastungsprogramms II (UEP II) stellte die BIM im Jahr 2011 Förderanträge für sechs Liegenschaften des Sondervermögens bezüglich der Förderung von Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Mini-KWK-Anlagen).
Mit dem UEP soll ein Beitrag zur Verbesserung der Berliner Umweltsituation, zur Steigerung des umweltverträglichen Wachstums der Berliner Wirtschaft und zur Stabilisierung der nachhaltigen Beschäftigung geleistet werden. Die zur Verfügung gestellten Fördermittel speisen sich aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) und aus dem Haushalt des Landes Berlin.
Bei den Liegenschaften handelte es sich um vier Polizeistandorte, eine Feuerwehr und eine Justizvollzugsanstalt. In allen Liegenschaften besteht ganzjährig ein Bedarf an Wärme, so zum Beispiel warmes Wasser für die Duschen, was ein wichtiges Eignungskriterium für den Einsatz von KWK-Anlagen ist. In den Immobilien waren bereits sogenannte Kesselanlagen vorhanden. Zur Abdeckung bzw. zur Unterstützung der Grundlast des Wärmebedarfs wurde je eine Mini-KWK-Anlage in Form eines erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerkes installiert. Die Mini-Blockheizkraftwerke verfügen über eine elektrische Leistung zwischen 16 und 50 Kilowatt.
Mit dem Betrieb der BHKW werden in den sechs Liegenschaften insgesamt ca. 650 t/a CO2-Emissionen eingespart.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Bei unserer Arbeit im Bereich des Energiemanagements stützen wir uns auf das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) regelt die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden. Für Neubauten gilt demnach, dass ein Teil ihres Wärme- und Kältebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Auch in allen öffentlichen Gebäuden, die grundlegend renoviert werden, muss die Wärme- und Kälteversorgung anteilig auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Dies gilt sowohl für Gebäude, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, als auch für Gebäude, die die öffentliche Hand ab dem 1. Mai 2011 anmietet. Welche erneuerbare(n) Energie(n) genutzt werden soll(en), kann der/die Eigentümer:in gemäß den im EEWärmeG möglichen Alternativen auswählen. Wichtig ist, dass ein festgelegter Prozentsatz der benötigten Wärme bzw. Kälte mit der jeweiligen Energie erzeugt wird. Der Prozentsatz ist abhängig von der Form der Energieerzeugung. Wer keine erneuerbaren Energien nutzen kann bzw. möchte, darf aus verschiedenen so genannten Ersatzmaßnahmen wählen.
Energieverbrauch SILB
Die BIM betreibt eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude, die natürlich auch Energieverbrauch verursachen. Im Rahmen des Energiemanagements wird dieser Energieverbrauch ausgewertet und gemäß Berliner Energiewendegesetz jährlich veröffentlicht.
Nicht jedes Objekt hat eine eigene Versorgung und damit einen separaten Wärme- oder Stromverbrauchszähler. In der Übersicht kann daher für einzelne Liegenschaften kein oder nur ein anteiliger Verbrauch ausgewiesen sein. Andere Liegenschaften können zusätzlich den (anteiligen) Wärme- oder Stromverbrauch benachbarter Objekte enthalten.
Zudem wurde in Einzelfällen eine flächenbezogene Aufteilung des abgerechneten Gesamtverbrauchs vorgenommen. Die spezifischen Randbedingungen einzelner Objekte bleiben hierbei unberücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben sonstige temporäre Sondereffekte (wie z.B. die eingeschränkte Nutzung einer Liegenschaft im Zuge einer Sanierung).
Die Verbrauchsdaten entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand und können sich in Einzelfällen (z.B. durch nachträgliche Abrechnungskorrekturen der Versorger:innen) noch ändern.
Energetischer Sanierungsfahrplan für öffentliche Gebäude
Gemäß Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) wird eine umfassende Sanierung der öffentlichen Gebäude des Landes Berlin bis zum Jahr 2045 angestrebt. Die BIM war verpflichtet, einen Fahrplan für die Sanierung aller Gebäude des SILB mit einer Nettogrundfläche von mehr als 250 qm zu erstellen und bis Ende 2019 vorzulegen. Ziel ist die Erreichung eines weitestgehend klimaneutralen Gebäudebestandes. Als Zwischenziel sollen die Endenergieverbräuche der Gebäude gemäß den Vorgaben aus dem EWG Bln gegenüber dem Basisjahr 2010 bis 2030 um mindestens 20% reduziert werden. Langfristiges Ziel ist eine Primärenergieeinsparung von mindestens 80% bis 2045 gegenüber 2010. Zur Zielerreichung müssen umfängliche energetische Sanierungsmaßnahmen im SILB durchgeführt werden.
Der Sanierungsfahrplan stellt eine aus heutiger Sicht sinnvolle Reihenfolge dar, auf deren Basis dann in weiteren Schritten für die einzelnen Segmente des SILB gebäude- bzw. liegenschaftsbezogene Sanierungskonzepte erarbeitet, im Anschluss konkrete Planungen vorgenommen und darauf aufbauend die Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Ziel der Sanierungsmaßnahmen ist es, die Klimaschutzziele zu erreichen sowie den vorhandenen Sanierungsstau abzubauen.