Was bleibt sichtbar in Plötzensee?
„Nicht viel“, hält Brigitte Oleschinski in ihrer von der Gedenkstätte Deutscher Widerstand herausgegebenen Broschüre „Gedenkstätte Plötzensee“ fest. Wohl gerade deshalb ist dieser authentische Ort, der an die Opfer und die Täter erinnert, so beeindruckend.
Die Zeit des Erinnerns
1946 lobte der Magistrat der Stadt Berlin einen Wettbewerb zur Errichtung eines Mahnmals für die Opfer des Faschismus in Plötzensee aus. Erste Entwürfe wurden im Weißen Saal des kriegszerstörten, aber noch vorhandenen Berliner Schlosses gezeigt, allerdings nicht verwirklicht. 1951 wurde ein Teil des den ehemaligen Hinrichtungsschuppen umgebenden Geländes vom Strafgefängnis Plötzensee abgetrennt und am 14. September 1952 als stiller Gedenkort eingeweiht. Man betritt ihn am Hüttigpfad durch ein schmiedeeisernes Tor und erreicht nach mehreren Stufen einen von hohen Mauern eingerahmten Hof, um vor einer Gedenkmauer mit den eingemeisselten Worten „Den Opfern der Hitlerdiktatur der Jahre 1933-1945“ stehen zu bleiben. Wenige Schritte dahinter befindet sich die ehemalige Hinrichtungsstätte. Sie ist heute in zwei Räume unterteilt. Zur Linken der Richtort mit einem Balken mit früher acht, heute nur noch fünf Haken, an denen die Verurteilten erhängt worden sind. Der Nachbarraum dokumentiert das Geschehene. In unmittelbarer Nähe steht eine 1956 aufgestellte, große steinerne Urne mit der Erde aus Konzentrationslagern zum Gedächtnis an die Opfer. Mit der Gestaltung der Anlage wurde der Berliner Architekt und Leiter der Entwurfsabteilung des Hochbauamtes von West-Berlin, Bruno Grimmek (1902-1969), betraut.
Die heutige Justizvollzugsanstalt Berlin-Plötzensee entstand 1879 auf einem dem königlichen Forstfiskus gehörenden Gebiet des Gutsbezirks Plötzensee. Auf 25 Hektar wurden Gefängnishäuser für 1.200 Strafgefangene, Verwaltungsbauten, Arbeitsbaracken, ein Haftkrankenhaus, eine Kirche und Beamtenwohnungen in roter Ziegelbauweise gebaut. Am 1. Oktober 1920 trat das sogenannte Groß-Berlin-Gesetz in Kraft, das eine umfassende Stadterweiterung zur Folge hatte. Seit dieser Zeit gehört Plötzensee zu Charlottenburg,nun Charlottenburg-Wilmersdorf.
Auf Befehl des "Führers"
Während in einer Zeitspanne von 42 Jahren (1890 bis 1932) insgesamt 36 Todesurteile vollstreckt wurden – als Tatbestand galten Mord oder schwere Sprengstoffverbrechen – waren es in den zwölf Jahren des Hitler-Regimes 2.891. Die ersten Hinrichtungen fanden auf einem Hof mit dem Handbeil statt. 1936 wurde auf „Befehl des Führers“ das Töten mit der Guillotine angeordnet, die allerdigns in der „Reichshauptstadt“ nicht vorhanden war. In aller Heimlichkeit schaffte man sie aus der badischen Strafanstalt Bruchsal herbei. Im folgenden Jahr wurde eine Arbeitsbaracke als Hinrichtungsort bestimmt und dort die Guillotine aufgestellt, deren Abdruck auf dem Fußboden noch heute erkennbar ist.
Der Beschluss eines Kriegssonderstrafrechts „legitimierte“ die Behörden, ab 1939 praktisch alle Delikte mit dem Tode zu bestrafen. Je länger der Krieg dauerte, umso zügelloser wurde die Verfolgung von Regimegegnern. Mit dem Tode bestraft wurde, wer sich kritisch zu Staat und Krieg äußerte, nicht mit „Heil Hitler“ grüßte, politische Witze erzählte, Feindsender (BBC) hörte, die Verdunkelung bei Luftangriffen nicht einhielt, Landesverrat übte, Mundraub beging, Schwarzschlachtung vornahm oder Juden, Kommunisten Zeugen Jehovas oder Zwangsarbeiter bei sich aufnahm oder sich für sie einsetze. Alle Gesellschaftsschichten waren betroffen. Geistliche, die von der Kanzel herab die Euthanasie geißelten oder zum Gebet für „nichtarische“ Menschen aufriefen, Journalisten, Arbeiter, Gewerkschafter, Künstler. Die politischen Motive der unterschiedlichen Widerstandskreise waren vielfältig. Sie reichten vom Attentat bis zu Umsturzplänen.
Die Zeugnisse der Opfer
In dem kleinen Plötzenseer Dokumentationsraum findet man einen historischen Gesamtüberblick und einige Abschiedsbriefe der Delinquenten. Zum Beispiel diese beiden:
Hans Dobroszczyk schreibt am 3. März 1943: „Liebe Frau und Tochter, ich bin unschuldig verurteilt worden zum Tode, warum kann ich nicht schreiben. Bleibt recht gesund und munter. Euer Papa.“ Erläuterung: „Er hat nach einem Luftangriff von einem Ruinengrundstück eine Tasche aufgehoben. Das gilt als Plünderung. Er wird denunziert, festgenommen und noch am selben Tag vom Sondergericht beim Landgericht Berlin zum Tode verurteilt.“ – Das Denunziantentum in dieser Zeit hatte Hochkonjunktur.
Krista Lavickovà ist Mitglied der „Europäischen Union“, einer Vereinigung Gleichgesinnter aus verschiedenen europäischen Ländern, die verfolgten Menschen helfen wollen. Die Gruppe fliegt auf. Mit ihr werden 16 Mitglieder vom „Volksgerichtshof“ zum Tode verurteilt. Ein Auszug aus Ihrem Brief: 11. 8. 1944, Berlin-Plötzensee, Königsdamm 7: ,Meine geliebte Ilsinko und mein lieber Friedl, nun ist doch das eingetroffen, was wir nicht mehr erwartet haben. Wenn Du meinen Brief erhältst, dann tut mir nichts mehr weh… In meinem Horoskop steht, dass der Tod bei klarem Bewusstsein eintritt und so wird es auch bei mir sein, wenn es in wenigen Stunden so weit ist. Ihr könnt es mir glauben, ich bin ganz ruhig und einesteils froh, daß aller Schmerz ein Ende hat. Im Geiste umarme ich Euch zum letzten Mal…“ Krista Lavickovà wußte, dass ihre Eltern und ihre Tochter ebenfalls zum Tode verurteilt worden waren. Sie wurden neun Monate nach ihr getötet.
Vollstreckung bei Kerzenlicht
Bei einem Luftangriff am 3. und 4. September 1943 wurde auch der Hinrichtungsschuppen getroffen und das Fallbeil so beschädigt, dass es nicht mehr benutzt werden konnte. Trotzdem ging das Töten weiter. In der Nacht vom 7. auf den 8. September wurden 186 Menschen an dem am hinteren Teil des Raumes angebrachten Galgen bei Kerzenlicht gehängt, weil das elektrische Licht ausgefallen war. „‘Versehentlich‘ auch sechs Gefangene, deren Urteilsvollstreckung überhaupt nicht angeordnet war.“ Als Vollstreckungsleiter fungieren ein Landgerichtsdirektor als Vertreter des Oberreichsanwalts beim „Volksgerichtshof“ und ein Staatsanwalt von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin. Bis zum 12. September sind 250 deutsche, französische und tschechische Häftlinge ermordet worden. Als „Blutnächte von Plötzensee“ ist diese Zeit in die Geschichte eingegangen.
Der Gefängnisseelsorger Harald Poelchau berichtete: „…Immer acht Mann wurden namentlich aufgerufen und abgeführt. Einmal unterbrachen die Henker ihre Arbeit, weil Bomben in der Nähe krachend niedersausten… Dann ging das Morden weiter…“
Der Lohn eines Scharfrichters betrug damals (jährlich) 3.000 Reichsmark. Pro Hinrichtung kamen 65 Reichsmark hinzu. Die Angehörigen der Verurteilten erhielten für jeden Hafttag eine Rechnung von 1,50 Reichsmark. Die Hinrichtung wurde mit 300 Reichsmark veranschlagt, und das Übersenden der Kostenrechnung betrug 12 Pfennige. Alle Leichname wurden dem Anatomisch-Biologischen Institut der Berliner Friedrich-Wilhelms-Universität (seit 1946 Humboldt-Universität zu Berlin) übergeben, das sich bald überfordert fühlte.
Die Bedeutung des 20. Juli 1944
Der Versuch ziviler und militärischer Kreise um Claus Schenk Graf von Stauffenberg vom 20. Juli 1944, die Nazi-Regierung zu stürzen, schlug nicht nur fehl, sondern endete mit dem Tod von vermutlich 86 Verschwörern allein in Plötzensee. Ein Teil der entwürdigenden, durch Bild- und Tondokumente belegten Prozesse erfolgte im Kammergericht Berlin in der Elßholzstraße.
Der 20. Juli ist einer der wichtigsten Gedenktage in der Bundesrepublik. Auf Einladung der Bundesregierung findet an jedem Jahrestag an vielen historischen Orten eine Kranzniederlegung im Rahmen einer Feierstunde statt. Anläßlich des 67. Jahrestages gedachte die Bundesregierung am 20. Juli 2011 in Plötzensee der Männer und Frauen, die sich mutig gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschafrt gestellt hatten und dafür mit ihrem Leben bezahlen mußten. Die Begrüßung in Anwesenheit des Bundespräsidenten übernahm der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, dem sich das Grußwort des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Klaus Wowereit, anschloss. Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert hielt die Gedenkrede. Die Kranzniederlegung erfolgte durch Repräsentanten der Verfassungsorgane des Bundes und des Landes Berlin sowie der Stiftung 20. Juli 1944. Getragen wurden die Kränze von Polizeischülern der Bundespolizei und Soldaten des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung. Die musikalische Umrahmung gestaltete das Wehrbereichsmusikkorps III Erfurt. Gebunden an dieses Datum ist das abendliche Gelöbnis der neuen Bundeswehrsoldaten vor dem Reichstagsgebäude des Deutschen Bundestages.
Die beiden in der Nachbarschaft liegenden Gedenkkirchen, das Evangelische Gemeindezentrum und Karmel Regina Martyrum, laden zu Abendmahlsfeiern und Gottesdiensten sowohl am Mahnmal als auch in ihren Häusern ein.- Unabhängig von diesem offiziellen Datum besuchen Schulklassen die Stätte, um sich zu informieren und Angehörige, um ihrer Toten zu gedenken.
Das letzte Todesurteil
1949, mit der Verabschiedung des Grundgesetzes, wurde in der Bundesrepublik die Todesstrafe abgeschafft. In der DDR existierte sie noch bis 1987. Das letzte Todesurteil wurde 1981 an dem MfS-Offizier Dr. Werner Teske vollstreckt. Nachdem ihm Zweifel am System der DDR gekommen waren, plante er seine Flucht in die Bundesrepublik. Sein Plan flog auf, und das System schlug zu.
Wir danken der Einrichtung für die freundliche Bereitstellung des Bildmaterials.
Quellen:
Gedenkstätte Stiftung Deutscher Widerstand
Brigitte Oleschinski „Gedenkstätte Plötzensee“
Kurzmeldund BMI (Bundesministerium des Innern)
Edition Luisenstadt